Dies ist die älteste Form der Bestattung, welche mit einem massiven Holzsarg stattfindet – hier haben Sie die freie Wahl zwischen dem Wahl- und Reihengrab.
Beim Wahlgrab können Sie die Lage und Größe in der Friedhofssatzung bestimmen, dies ist beim Reihengrab nicht möglich.
Der Erwerb des Nutzungsrechts an der Wahlgrabstätte ist auf einem gewissen Zeitraum begrenzt, kann auf Ihren Wunsch verlängert werden.
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene eingeäschert und die Beisetzung findet in einer Urne statt, in der die Aschereste verwahrt werden.
Bei dieser Art der Bestattung ist es vorher wichtig, einen Auftrag durch die Angehörigen in schriftlicher Form zu stellen.
Die Seebestattung ist eine Form der Naturbestattungen – diese setzt die Einäscherung in einem Krematorium voraus.
Bei dieser besonderen Art der Bestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne aus Zellulose oder Salzstein der See übergeben – die Übergabe erfolgt in ausgewiesenen Gebieten wie der Nord- oder Ostsee.
Vorrausetzung der Seebestattung ist es, das der Verstorbene sich dies ausdrücklich gewünscht hat.
Eine weitere Naturbestattungsart ist die Waldbestattung – in dieser findet der Verstorbene die letzte Ruhe an der Wurzel eines Baumes.
Auch hier ist die Einäscherung in einem Krematorium vorausgesetzt und wird ebenfalls mit einer Urne im Wald bestattet.
Besonders Menschen, die sich schon zu Lebzeiten im Wald wohlgefühlt haben, spricht diese Bestattungsart sehr an…